Es gibt immer mehr Einbrüche auf dem Land. Das zeigt das neueste Kriminalitätsmessgerät der AD. Viel öfter als die Stadtbewohner lassen die Landbewohner Hinter- oder Scheunentüren einfach offen. Sehr einfach für einen Einbrecher, natürlich. Aber werden Sie von Ihrer Hausratversicherung entschädigt, wenn Sie eine Hintertür oder ein Scheunentor offen lassen?
Diebstahl ohne gewaltsames Eindringen
Damit gestohlene Gegenstände erstattet werden können, müssen nicht immer Spuren eines gewaltsamen Eindringens vorhanden sein. Der Einbruch durch eine offene Tür oder ein offenes Fenster wird von fast allen Hausratversicherungen gedeckt. Sie werden auch entschädigt, wenn Sie mit einem falschen oder gestohlenen Schlüssel einbrechen.
Schuppen & Scheune
Ihre Hausratversicherung deckt auch den Diebstahl aus der Scheune, der Garage oder anderen Nebengebäuden ab, da diese Gebäude zu Ihrem Haus gehören. Allerdings sind die Versicherer oft etwas strenger, wenn es um die Zahlung von Entschädigungen geht. Bei einem Diebstahl aus einer Scheune müssen viele Versicherer dafür sorgen, dass Einbruchsspuren vorhanden sind. Einige wenige Versicherer zahlen auch Entschädigungen ohne Spuren von Brache. Die Entschädigung für Diebstahl aus einem Schuppen hat manchmal ein Maximum. Bei Gemeinschaftsräumen, wie es oft bei Wohnungen der Fall ist, müssen Einbruchsspuren vorhanden sein.
Kleiner Unterschied, große Konsequenzen
Wollen Sie gut versichert sein und eine Menge teurer Sachen in der Scheune haben? Dann vergleichen Sie die Hausratversicherung unter dieser Bedingung, bevor Sie eine abschließen. Denn dieser Zustand kann Ihnen im Schadensfall viel Geld sparen.