Gartenhaus, Schmuckstück oder gesetzliche Grauzone? Viele Menschen stehen vor der Frage, ob sie ein Gartenhaus bauen sollen oder nicht. Die Genehmigungsproblematik ist oft ein großer Kritikpunkt. Doch unter bestimmten Voraussetzungen ist auch das Bauen eines Gartenhauses ohne Genehmigung möglich.
Genehmigung fürs Gartenhaus – warum ist das notwendig?
In vielen Städten und Gemeinden ist es notwendig, sich eine Genehmigung für den Bau eines Gartenhauses einzuholen. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für die Errichtung von Nebengebäuden wie Garagen oder Carports. Die Genehmigung ist in der Regel bei der zuständigen Bauverwaltung erhältlich und kann online oder in persönlicher Form beantragt werden.
Diese Genehmigungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Bauvorhaben die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Der Genehmigungsprozess ist angesichts der komplexen Prozesse und Vorschriften nicht immer einfach und kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Doch die Zeit ist es wert, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Ist es möglich, auch ohne Genehmigung ein Gartenhaus zu bauen?
In Deutschland können die Vorschriften für den Bau eines Gartenhauses von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich sein. Bei der Frage, ob es erlaubt ist, ein Gartenhaus auch ohne Genehmigung zu bauen, kommt es daher auf das jeweilige Bundesland an. Die geltenden Regelungen der einzelnen Bundesländer sind in der jeweiligen Baunutzungsverordnung festgelegt. Zusätzlich ist es möglich, dass es in einigen Gemeinden und Städten eigene Bestimmungen gibt. Daher ist es immer am besten, vor dem Bau eines Gartenhauses die lokalen Behörden anzusprechen und sich über mögliche Auflagen zu informieren.
Welche Faktoren müssen beachtet werden, um ohne Genehmigung zu bauen?
Sobald sichergestellt wurde, dass das Bauvorhaben den Bestimmungen der lokalen Behörde entspricht, gibt es einige Faktoren zu beachten, um das Gartenhaus ohne Genehmigung bauen zu können. Zunächst einmal ist es wichtig, dass das Haus innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Größe bleibt. So darf ein Gartenhaus in der Regel nicht größer als 10 Quadratmeter und nicht höher als drei Meter sein. Es darf auch keine erhöhten Aufbauten haben, wie Dachterrassen oder Balkone.
Ebenfalls wichtig beim Bau eines Gartenhauses ist die Bestimmung, ob das Gebäude innerhalb oder außerhalb einer bebauten Siedlung errichtet werden soll. Denn während es innerhalb einer bebauten Siedlung öfter vorkommt, dass in einigen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen keine Baugenehmigung benötigt wird, sind die Vorschriften außerhalb von bebauten Siedlungen meistens strenger. Beim Gartenbau in Hamburg zum Beispiel ist für den Bau eines Gartenhauses außerhalb einer bebauten Siedlung immer eine Baugenehmigung notwendig. Während in Nordrhein-Westfalen für Häuser in der Land- und Forstwirtschaft bis maximal 75 Kubikmeter keine Genehmigung notwendig ist.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Wahl des Materials. In der Regel ist es erlaubt, ein Gartenhaus aus Holz, Metall oder Kunststoff ohne Genehmigung zu bauen, solange es die vorgegebene Größe nicht überschreitet. Ein Gartenhaus aus Stein oder Beton jedoch benötigt in der Regel immer eine Baugenehmigung. Sowie die Art der Nutzung. Wer vorhat, das Gartenhaus als Lagerraum zu nutzen, wird wahrscheinlich keine Probleme bekommen, wenn es ohne eine Genehmigung gebaut wird. Wer jedoch in diesem Haus wohnen möchte, wird um eine Baugenehmigung wohl nicht herumkommen.
Welche Folgen hat ein widerrechtliches Bauen ohne Genehmigung?
Entspricht das Gartenhaus nicht den geltenden Gesetzen und Vorschriften und wird trotzdem ohne Baugenehmigung gebaut, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Zunächst einmal ist es illegal und kann zu Geld- oder sogar Haftstrafen führen. Auch wird die Stadt in vielen Fällen den Rückbau des unerlaubten Gartenhauses fordern, wodurch weitere Kosten auf den Garten-Hausbesitzer zukommen. Nicht zu vergessen, dass von dem Haus selbst eine Gefahr ausgehen kann, wenn es nicht den örtlichen Baubestimmungen entspricht.